Produktklasse
Ist ein Router, Modem oder Switch ein wichtiges Produkt nach dem CRA?
Kurz gesagt: Ja, als Kategorie. Ein Router, Modem oder Switch kann unter einen von 2 Einträgen in Anhang III Klasse I fallen. Nach Artikel 7 Absatz 1 ist ein Produkt, dessen Kernfunktion einer gelisteten Kategorie entspricht, ein wichtiges Produkt; ob Ihr Produkt dazugehört, hängt von seiner Kernfunktion ab.
„physische und virtuelle Netzschnittstellen“
„Router, Modems für die Internetanbindung und Switches“
Technische Beschreibung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 der Kommission enthält die technische Beschreibung jeder Kategorie der Anhänge. Diese gibt mit den Worten des Amtsblatts wieder, was die Kategorie umfasst.
„Physische Netzschnittstellen sind Produkte mit digitalen Elementen, die ein Gerät über eine von den Schnittstellentreibern – die üblicherweise Teil der Sicherungsschicht sind – bereitgestellte Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) direkt mit einem Netz verbinden, und verfügen über Hardware-Adapter zu den Übertragungsmedien mit entsprechender Firmware – die üblicherweise Teil der Bitübertragungsschicht und der Sicherungsschicht sind.
Virtuelle Netzschnittstellen sind Produkte mit digitalen Elementen, die ein Gerät direkt oder indirekt über eine API mit einem Netz verbinden, wobei diese API die von Treibern physischer Netzschnittstellen bereitgestellte Schnittstelle emuliert, die üblicherweise Teil der Sicherungsschicht sind.
Diese Kategorie umfasst unter anderem drahtgebundene und drahtlose Netzschnittstellenkarten, Controller und Adapter wie WLAN, Ethernet, IrDA, USB, Bluetooth, NearLink, Zigbee oder Feldbus sowie rein virtuelle eigenständige Produkte wie virtuelle Netzschnittstellenkarten, Container-Netzschnittstellen und VPN-Schnittstellen.“
„Router sind Produkte mit digitalen Elementen, die den Datenfluss zwischen verschiedenen Netzen durch die Auswahl von Pfaden oder Routen unter Verwendung von Routingprotokoll-Mechanismen und -Algorithmen ermöglichen und steuern und üblicherweise Teil der Vermittlungsschicht sind.
Zu dieser Kategorie gehören unter anderem drahtgebundene und drahtlose Router, virtuelle Router und Router mit oder ohne Modems.
Modems für die Internetanbindung sind Hardwareprodukte mit digitalen Elementen, die digitale Modulations- und Demodulationsverfahren verwenden, um analoge Signale von digitalen Signalen und in digitale Signale für die IP-gestützte Kommunikation umzuwandeln.
Zu dieser Kategorie gehören unter anderem Glasfasermodems, DSL-Modems, Kabelmodems (DOCSIS), Satellitenmodems und zellulare Modems.
Switches sind Produkte mit digitalen Elementen, die die Konnektivität zwischen vernetzten Geräten durch Paketweiterleitungsmechanismen ermöglichen, über eine Managementebene verfügen und die üblicherweise Teil der Sicherungsschicht oder der Vermittlungsschicht sind.
Diese Kategorie umfasst unter anderem Managed Switches, Smart Switches, Multilayer Switches, Virtual Security Switches, programmierbare Switches für softwaredefinierte Netzwerke und Bridges wie etwa drahtlose Zugangspunkte.“
Was Klasse I für das Konformitätsverfahren bedeutet
Vorbehalt nach Artikel 32 Absatz 2: Die Selbstbewertung im internen Kontrollverfahren bleibt nur möglich, wenn Sie harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen oder europäische Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung mindestens der Vertrauenswürdigkeitsstufe „mittel“ vollständig anwenden; wenden Sie sie nur zum Teil oder nicht an oder sind sie nicht vorhanden, gilt das EU-Baumusterprüfverfahren mit anschließender Fertigungskontrolle (Modul B und C) oder die umfassende Qualitätssicherung (Modul H).
Der Wortlaut von Artikel 32 Absatz 2 steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
Ab wann es gilt
Seit dem 11. Juni 2026 gelten die Vorschriften über notifizierte Konformitätsbewertungsstellen, Kapitel IV (Artikel 35 bis 51). Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten seit dem 11. September 2026. Vollständig gilt die Verordnung ab dem 11. Dezember 2027. Der Wortlaut der Anwendungsregel steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
Sonderfälle
- Freie und quelloffene Software. Artikel 32 Absatz 5 enthält für Produkte des Anhangs III eine eigene Regel. Der Wortlaut von Artikel 32 Absatz 5 steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
- Die Kernfunktion entscheidet. Prüfen Sie die Kernfunktion Ihres Produkts anhand des oben zitierten Anhangstextes. Der Wortlaut von Artikel 7 Absatz 1 steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
Fragen und Antworten
Wo steht ein Router, Modem oder Switch in den Anhängen der Verordnung?
Siehe die Kurzantwort und das Anhangszitat am Anfang dieser Seite.
Braucht ein Router, Modem oder Switch eine notifizierte Stelle?
Nicht in jedem Fall: Das interne Kontrollverfahren bleibt nur offen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 32 Absatz 2 erfüllt sind, wie der Abschnitt zum Konformitätsverfahren oben darlegt.
Wann gelten die Vorschriften der Verordnung für die Kategorie Router, Modem oder Switch?
Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten seit dem 11. September 2026, die Verordnung gilt vollständig ab dem 11. Dezember 2027.
Cybiq prüft ausschließlich die Cyberresilienz-Verordnung. Orientierung, keine Rechtsberatung. Die zitierten Auszüge stammen aus der Verordnung (EU) 2024/2847 in der im Amtsblatt veröffentlichten Fassung und werden durch automatisierte Tests am Wortlaut nachgeprüft. Prüfen Sie jeden Punkt, bevor Sie sich darauf stützen; für eine Bewertung Ihres eigenen Produkts wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.