Produktklasse
Ist ein Smart-Meter-Gateway oder eine Netzschnittstelle ein wichtiges oder kritisches Produkt nach dem CRA?
Kurz gesagt: Das hängt von der Funktion ab. Ein Smart-Meter-Gateway oder eine Netzschnittstelle kann in Anhang III Klasse I (Nummer 10) oder in Anhang IV (Nummer 2) fallen. Maßgeblich ist der Eintrag, der zur Funktion des Produkts passt.
„physische und virtuelle Netzschnittstellen“
„Smart-Meter-Gateways in intelligenten Messsystemen im Sinne des Artikels 2 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) sowie andere Geräte für fortgeschrittene Sicherheitszwecke, einschließlich der sicheren Kryptoverarbeitung“
Technische Beschreibung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 der Kommission enthält die technische Beschreibung jeder Kategorie der Anhänge. Diese gibt mit den Worten des Amtsblatts wieder, was die Kategorie umfasst.
„Physische Netzschnittstellen sind Produkte mit digitalen Elementen, die ein Gerät über eine von den Schnittstellentreibern – die üblicherweise Teil der Sicherungsschicht sind – bereitgestellte Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) direkt mit einem Netz verbinden, und verfügen über Hardware-Adapter zu den Übertragungsmedien mit entsprechender Firmware – die üblicherweise Teil der Bitübertragungsschicht und der Sicherungsschicht sind.
Virtuelle Netzschnittstellen sind Produkte mit digitalen Elementen, die ein Gerät direkt oder indirekt über eine API mit einem Netz verbinden, wobei diese API die von Treibern physischer Netzschnittstellen bereitgestellte Schnittstelle emuliert, die üblicherweise Teil der Sicherungsschicht sind.
Diese Kategorie umfasst unter anderem drahtgebundene und drahtlose Netzschnittstellenkarten, Controller und Adapter wie WLAN, Ethernet, IrDA, USB, Bluetooth, NearLink, Zigbee oder Feldbus sowie rein virtuelle eigenständige Produkte wie virtuelle Netzschnittstellenkarten, Container-Netzschnittstellen und VPN-Schnittstellen.“
„Smart-Meter-Gateways sind Produkte mit digitalen Elementen, die die Kommunikation zwischen Komponenten in intelligenten Messsystemen (im Sinne des Artikels 2 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2019/944) oder an diese angeschlossenen Komponenten und befugten Dritten wie Versorgungsunternehmen steuern. Smart-Meter-Gateways erfassen, verarbeiten und speichern Messdaten oder personenbezogene Daten, schützen Daten- und Informationsflüsse durch Unterstützung spezifischer kryptografischer Anforderungen wie Verschlüsselung und Entschlüsselung von Daten, umfassen Firewall-Funktionen und stellen Hilfsmittel zur Steuerung anderer Geräte bereit.
Diese Kategorie umfasst unter anderem Smart-Meter-Gateways im Zusammenhang mit intelligenten Messsystemen zur Messung von Elektrizität im Sinne des Artikels 2 Nummer 23 der Richtlinie (EU) 2019/944. Sie kann auch intelligente Smart-Meter-Gateways umfassen, die im Rahmen anderer intelligenter Messsysteme zur Messung des Verbrauchs anderer Energiequellen wie Gas oder Wärme verwendet werden, sofern das Gateway dieser Beschreibung entspricht.“
Was das für das Konformitätsverfahren bedeutet
Anhang III Klasse I. Vorbehalt nach Artikel 32 Absatz 2: Die Selbstbewertung im internen Kontrollverfahren bleibt nur möglich, wenn Sie harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen oder europäische Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung mindestens der Vertrauenswürdigkeitsstufe „mittel“ vollständig anwenden; wenden Sie sie nur zum Teil oder nicht an oder sind sie nicht vorhanden, gilt das EU-Baumusterprüfverfahren mit anschließender Fertigungskontrolle (Modul B und C) oder die umfassende Qualitätssicherung (Modul H).
Der Wortlaut von Artikel 32 Absatz 2 steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
Anhang IV. Einträge des Anhangs IV folgen Artikel 32 Absatz 4.
Der Wortlaut von Artikel 32 Absatz 4 steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
Ab wann es gilt
Seit dem 11. Juni 2026 gelten die Vorschriften über notifizierte Konformitätsbewertungsstellen, Kapitel IV (Artikel 35 bis 51). Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten seit dem 11. September 2026. Vollständig gilt die Verordnung ab dem 11. Dezember 2027. Der Wortlaut der Anwendungsregel steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
Sonderfälle
- Freie und quelloffene Software. Artikel 32 Absatz 5 enthält für Produkte des Anhangs III eine eigene Regel. Der Wortlaut von Artikel 32 Absatz 5 steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
- Einträge in Anhang IV. Entspricht ein Produkt einem Eintrag in Anhang IV (Nummer 2), folgt es dem Verfahren für Anhang IV und nicht dem Verfahren für Anhang III Klasse I.
- Die Kernfunktion entscheidet. Prüfen Sie die Kernfunktion Ihres Produkts anhand des oben zitierten Anhangstextes. Der Wortlaut von Artikel 7 Absatz 1 steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
Fragen und Antworten
Wo steht ein Smart-Meter-Gateway oder eine Netzschnittstelle in den Anhängen der Verordnung?
Siehe die Kurzantwort und das Anhangszitat am Anfang dieser Seite.
Braucht ein Smart-Meter-Gateway oder eine Netzschnittstelle eine notifizierte Stelle?
Das hängt vom Eintrag ab. Für Einträge in Anhang III Klasse I: Vorbehalt nach Artikel 32 Absatz 2: Die Selbstbewertung im internen Kontrollverfahren bleibt nur möglich, wenn Sie harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen oder europäische Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung mindestens der Vertrauenswürdigkeitsstufe „mittel“ vollständig anwenden; wenden Sie sie nur zum Teil oder nicht an oder sind sie nicht vorhanden, gilt das EU-Baumusterprüfverfahren mit anschließender Fertigungskontrolle (Modul B und C) oder die umfassende Qualitätssicherung (Modul H). Für Einträge in Anhang IV: Es gilt Artikel 32 Absatz 4: ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung gemäß Artikel 8 Absatz 1 oder, wenn die Bedingungen des Artikels 8 Absatz 1 nicht erfüllt sind, eines der Verfahren nach Artikel 32 Absatz 3.
Wann gelten die Vorschriften der Verordnung für die Kategorie Smart-Meter-Gateway oder Netzschnittstelle?
Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten seit dem 11. September 2026, die Verordnung gilt vollständig ab dem 11. Dezember 2027.
Cybiq prüft ausschließlich die Cyberresilienz-Verordnung. Orientierung, keine Rechtsberatung. Die zitierten Auszüge stammen aus der Verordnung (EU) 2024/2847 in der im Amtsblatt veröffentlichten Fassung und werden durch automatisierte Tests am Wortlaut nachgeprüft. Prüfen Sie jeden Punkt, bevor Sie sich darauf stützen; für eine Bewertung Ihres eigenen Produkts wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.