Vergleich
Cybiq im Vergleich: kostenlose Leitfäden, Beratung, Compliance-Plattformen
Geprüft im August 2026 anhand der Verordnung (EU) 2024/2847, ABl. L, 20.11.2024.
Einen besten Weg gibt es hier nicht, und welcher passt, hängt von Ihrem Bedarf ab. Kostenlose Leitfäden sind die günstigste Art, sich zu orientieren. Beratungsfirmen und Kanzleien sind der einzige Weg, auf dem jemand die Verantwortung für eine Ermessensentscheidung zu einem ungewöhnlichen Produkt übernehmen kann. Compliance-Plattformen passen zu Organisationen, die viele Regelwerke über viele Teams hinweg verfolgen. Cybiq liefert eine schnelle, am Wortlaut belegte Ersteinschätzung speziell zur Cyberresilienz-Verordnung: eine Einstufung, eine Liste der Pflichten, eine Fristenübersicht und Startdokumente, deterministisch erzeugt, sodass jede rechtliche Aussage am Amtsblatt nachprüfbar ist. Cybiq bietet Orientierung und Dokumente, keine Rechtsberatung, und ersetzt nicht die Fachkraft, wenn Ihre Lage eine verlangt.
Vier Wege im Vergleich
Jede Zelle unten beschreibt sachlich und neutral. Wo eine Zahl ohne Nennung eines bestimmten Anbieters öffentlich nicht nachprüfbar ist, steht eine Spanne mit dem Wort "üblicherweise" oder gar nichts, statt einer Schätzung.
| Kriterium | Kostenlose Leitfäden & Blogbeiträge | Beratungsfirmen & Kanzleien | Compliance-Plattformen | Cybiq |
|---|---|---|---|---|
| Was Sie bekommen | Allgemeine Erläuterungen zur Verordnung, für ein breites Publikum geschrieben, meist ohne die Besonderheiten Ihres Produkts. | Eine fachliche Einschätzung, zugeschnitten auf Ihr Produkt, samt Randfällen, über die ein allgemeines Werkzeug nicht urteilen kann, und jemand, der Sie vertreten kann, wenn eine Behörde auf Sie zukommt. | Software, die Pflichten über mehrere Regelwerke hinweg verfolgt, üblicherweise mit Abläufen, Übersichtsseiten und Schnittstellen für die laufende Steuerung, nicht für die Einstufung eines einzelnen Produkts. | Eine deterministische Einstufung allein nach der Cyberresilienz-Verordnung: Ergebnis, Pflichtenliste, Fristenübersicht und ein herunterladbares Einstufungsmemo. |
| Was es an Geld kostet | Meist kostenlos zu lesen. | Nach Stunden oder pro Auftrag abgerechnet; üblicherweise der größte direkte Kostenblock der vier, und derjenige, der mit der Ungewöhnlichkeit Ihres Produkts wächst. | Üblicherweise ein laufendes Abonnement statt eines einmaligen Kaufs. Eine konkrete Zahl steht hier nicht: Eine öffentliche Preisliste ließ sich ohne Nennung eines Anbieters nicht überprüfen, und eine Schätzung wäre schlechter als Schweigen. | Kostenlose Prüfung des Anwendungsbereichs. Einmalige Dokumentenpakete, siehe Preise unten. Kein Abonnement. |
| Was es an Zeit kostet | Viel: Sie müssen verlässliche Quellen finden, sie selbst am Wortlaut gegenprüfen und allgemeine Hinweise auf Ihr konkretes Produkt übertragen. | Eine Fachkraft zu Ihrem Produkt einweisen und auf deren Analyse warten; die Bearbeitung dauert je nach Kanzlei und Auslastung üblicherweise Tage bis Wochen. | Einrichtung und Konfiguration vor der ersten Nutzung, danach laufende Pflege, damit die verfolgten Pflichten aktuell bleiben. | Minuten: sechs Fragen, ein sofortiges Ergebnis. |
| Wie aktuell es bleibt | Sehr unterschiedlich. Ein Leitfaden kann einmal geschrieben und nie überarbeitet werden, auch wenn sich Daten oder Auslegungen ändern. | Aktuell zum Zeitpunkt der Beratung; Rechtsänderungen werden ohne laufendes Mandat nicht automatisch nachverfolgt. | Hängt vom Aktualisierungsrhythmus des Anbieters ab, der sich je nach Plattform unterscheidet und für die Kundschaft nicht immer erkennbar ist. | Der Korpus wird wöchentlich am amtlichen Wortlaut nachgeprüft (siehe Methodik). |
| Ist die Herleitung nachprüfbar | Hängt ganz davon ab, ob die schreibende Person den Rechtstext belegt; viele tun es nicht. | Hängt von der Person ab. Wer gut berät, legt die Herleitung offen und belegt den Rechtstext, aber die inneren Denkschritte lassen sich in aller Regel nicht so nachvollziehen wie bei einem deterministischen Werkzeug. | Meist nicht: Das zugrunde liegende Regelwerk ist üblicherweise geschützt und wird der Kundschaft nicht gezeigt. | Ja. Jede rechtliche Aussage ist an einen wörtlichen Auszug aus dem Amtsblatt gebunden, den Sie selbst nachlesen können. |
| Was es NICHT leistet | Ihnen sagen, ob die Cyberresilienz-Verordnung für Ihr konkretes Produkt gilt, Ihre konkreten Unterlagen bewerten oder die Verantwortung für einen Fehler übernehmen. | Günstig auf viele Produkte gleichzeitig skalieren; Qualität und Kosten unterscheiden sich je nach Person und Kanzlei. | Verlässlich erklären, warum für Ihr Produkt genau dieses Ergebnis herauskam, oder die fachliche Beratung in Randfällen ersetzen. | Keine Rechtsberatung, keine Vertretung vor einer Behörde, keine maßgeschneiderte Analyse eines ungewöhnlichen oder im Grenzfall liegenden Produkts, und nichts außerhalb der Cyberresilienz-Verordnung. Zu den übrigen Regelwerken, die Cybiq nicht bewertet, siehe Cyberresilienz-Verordnung und DSGVO, Cyberresilienz-Verordnung und NIS-2-Richtlinie, Cyberresilienz-Verordnung und DORA sowie Cyberresilienz-Verordnung und KI-Verordnung. |
Wann welcher Weg passt
Kostenlose Leitfäden und Blogbeiträge
Gut zur Orientierung: Begriffe lernen, erkennen, ob das Thema Sie überhaupt betrifft, und Fragen bilden, bevor Sie Geld oder die Zeit einer Fachkraft einsetzen. Für eine Compliance-Entscheidung allein nicht ausreichend, denn einem Leitfaden sieht man nicht an, ob er sorgfältig geschrieben und am Wortlaut geprüft wurde.
Beratungsfirmen und Kanzleien
Beauftragen Sie eine, wenn die Lage über das gewöhnliche Lesen der Verordnung hinausgeht. Konkrete Anlässe:
- Ihr Produkt ist ungewöhnlich oder liegt in einem Grenzfall, den allgemeine Hinweise nicht eindeutig abdecken.
- Ihr Produkt fällt in Anhang III Klasse II oder in Anhang IV, sodass die Konformität über Modul B+C, Modul H oder ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung läuft (Art. 32 Abs. 3 und 4) statt über die Selbstbewertung.
- Gegen Sie läuft bereits ein Durchsetzungsverfahren oder eine Marktüberwachungsbehörde ist auf Sie zugekommen.
- Sie müssen die Haftung zwischen sich und einem Kunden oder Lieferanten für Pflichten aus der Verordnung vertraglich verteilen.
- Alles, wo ein Fehler teuer wird: Hier stehen echte Werte auf dem Spiel, keine theoretischen.
„werden Geldbußen von bis zu 15 000 000 EUR oder — im Falle von Unternehmen — von bis zu 2,5 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.“
Eine notifizierte Stelle ist selbst eine gesondert benannte Konformitätsbewertungsstelle, keine Kanzlei; herauszufinden, ob Sie eine brauchen, ist aber genau die Art Ermessensentscheidung, für die eine Fachkraft geeignet ist:
„eine Konformitätsbewertungsstelle, die nach Artikel 43 dieser Verordnung und anderen einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union benannt wurde“
„Handelt es sich bei dem Produkt um ein wichtiges Produkt mit digitalen Elementen, das in Klasse II gemäß Anhang III fällt, so erbringt der Hersteller den Nachweis der Konformität mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I anhand eines der folgenden Verfahren:“
Compliance-Plattformen
Gut für Organisationen, die bereits viele Regelwerke über viele Produkte und Teams hinweg steuern und in dieser Größenordnung Ablaufverfolgung, Aufgabenverteilung und eine Prüfspur brauchen. Überdimensioniert, wenn Sie ein Produkt und eine Frage haben: Gilt die Cyberresilienz-Verordnung, und was folgt daraus.
Cybiq
Gut für eine schnelle, am Wortlaut belegte Ersteinschätzung: ob die Cyberresilienz-Verordnung überhaupt greift, welches Konformitätsbewertungsverfahren wahrscheinlich ist, welche Pflichten und Daten gelten, und ein Startdokument, auf dem Sie aufbauen können. Am besten gemeinsam mit einer Fachkraft genutzt, sobald einer der Anlässe oben zutrifft, nicht an deren Stelle.
Was Cybiq genau ist
Cybiq führt Ihre Antworten durch eine deterministische Maschine: Gleiche Eingaben ergeben immer gleiche Ausgaben, und im rechtlichen Herleitungspfad steckt kein Sprachmodell. Jede rechtliche Aussage trägt einen wörtlichen Auszug aus dem Amtsblatt, und der gesamte Korpus wird wöchentlich am Wortlaut nachgeprüft, den die Schnittstelle CELLAR des Amts für Veröffentlichungen liefert. Jedes Dokument, das Sie herunterladen, ist mit einem SHA-256-Hash versiegelt, sodass Sie Monate später belegen können, auf welche Fassung Sie sich gestützt haben. Das vollständige Verfahren, einschließlich der Zitierprüfung und des Prüfrhythmus, steht auf der Seite zur Methodik und wird hier nicht wiederholt.
Was Cybiq abdeckt, ist die Begriffsbestimmung, die die Verordnung selbst verwendet:
„ein Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen, einschließlich Software- oder Hardwarekomponenten, die getrennt in den Verkehr gebracht werden“
„Diese Verordnung gilt für auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäßer Zweck oder vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte logische oder physische Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschließt.“
Cybiq ist Orientierung, keine Rechtsberatung: Cybiq vertritt Sie nicht vor einer Behörde, erstellt keine maßgeschneiderte Analyse eines ungewöhnlichen Produkts und deckt allein die Cyberresilienz-Verordnung ab, nicht die DSGVO, die NIS-2-Richtlinie, DORA oder die KI-Verordnung. Die Dokumente wurden von niemandem anwaltlich durchgesehen, und niemand bescheinigt sie; die Redlichkeit der Maschine kommt aus der Verankerung im Wortlaut, nicht aus einem Titel.
Preise
Die Preise von Cybiq selbst, als Bezugsgröße zu den Kostenzeilen oben:
- Paket Verifizierungs-Prüfliste, 49 EUR: rollenbezogene Prüfliste für Einführer und Händler, eine Verifizierungstabelle vor dem Inverkehrbringen nach Art. 19 Abs. 2 oder Art. 20 Abs. 2, ein Selbsttest nach Art. 21 zu Umfirmierung und wesentlicher Veränderung, dazu die Meldepflichten bei Schwachstellen nach den Artikeln 19 und 20.
- Compliance-Paket zur Cyberresilienz-Verordnung, 199 EUR: Einstufungsmemo, Verfahren zur Behandlung von Schwachstellen, Protokoll der Kenntniszeitpunkte, vier Meldevorlagen nach Artikel 14 (Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen 14 Tagen bei einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle sowie der Satz für schwerwiegende Sicherheitsvorfälle), Abschnitt zur Meldeführung nach Art. 14 Abs. 7 und Art. 16 Abs. 1, Konzept zur Software-Stückliste (SBOM), Prüfliste zu sicheren Voreinstellungen, Erklärung zum Unterstützungszeitraum, Verzeichnis zur Konformitätserklärung nach Anhang V, Verzeichnis der technischen Dokumentation nach Anhang VII (erstellt nach Art. 31) und ein Leitfaden zur Bereitschaft für die Konformitätsbewertung, der jedes Verfahren nach Artikel 32 abdeckt. Vorlagen und Verzeichnisse füllen Sie selbst aus: Cybiq reicht nichts ein und übermittelt nichts für Sie.
- Lizenz für Agentur-Co-Branding, 490 EUR: Für Agenturen und Beratungen, die Arbeiten zur Cyberresilienz-Verordnung für Mandanten erbringen: ein signiertes Token, das Ihren Namen auf jedes hier erzeugte Dokument setzt, für 490 EUR pro 90 Tage, ein Agenturname, keine Begrenzung der Berichtszahl. Nur Co-Branding: Der Hinweis auf Cybiq, die Fundstellen und der Haftungsausschluss bleiben unverändert. Das Token ist ein Inhaberausweis: Wer es besitzt, kann co-gebrandete Dokumente erzeugen. Es ist eine Freischaltung für das Co-Branding, keine Bezahlschranke: Die Maschine läuft in Ihrem Browser, und jedes Dokument lässt sich auch ohne Token kostenlos erzeugen. Ohne Serverteil ist keine Zählung pro Bericht möglich, deshalb ist dies eine Laufzeitlizenz und niemals ein Preis pro Bericht. Nachvollziehbarkeit statt Verhinderung: Die Token-Kennung steht in jedem damit erzeugten Dokument, sodass sich ein weitergegebenes Token im Nachhinein zuordnen lässt. Widerruf bedeutet, den veröffentlichten öffentlichen Schlüssel zu wechseln, was jedes damit signierte Token ungültig macht; Schlüssel werden daher pro Gruppe ausgegeben.
Einmaliger Preis, kein Abonnement. Jeder Punkt zitiert den Wortlaut des Amtsblatts, und der SHA-256-Hash auf jedem Dokument belegt, auf welche Fassung Sie sich gestützt haben.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Cybiq vertritt Sie nicht vor einer Behörde und tritt nicht an die Stelle einer Fachkraft, wenn Ihre Lage eine verlangt; siehe "Wann welcher Weg passt" oben. Die zitierten Auszüge stammen aus der Verordnung (EU) 2024/2847 in der im Amtsblatt veröffentlichten Fassung und werden durch automatisierte Tests am Wortlaut nachgeprüft.