Produktklasse
Ist PKI-Software ein wichtiges Produkt nach dem CRA?
Kurz gesagt: Ja, als Kategorie. PKI-Software ist in Anhang III Klasse I Nummer 9 aufgeführt. Nach Artikel 7 Absatz 1 ist ein Produkt, dessen Kernfunktion einer gelisteten Kategorie entspricht, ein wichtiges Produkt; ob Ihr Produkt dazugehört, hängt von seiner Kernfunktion ab.
„Public-Key-Infrastrukturen und Software für die Ausstellung digitaler Zertifikate“
Technische Beschreibung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 der Kommission enthält die technische Beschreibung jeder Kategorie der Anhänge. Diese gibt mit den Worten des Amtsblatts wieder, was die Kategorie umfasst.
„Produkte mit digitalen Elementen, die als Teil einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) verwendet werden und die die Validierung, Erstellung, Ausstellung, Verbreitung, den Stand der Veröffentlichung, die Erneuerung oder den Widerruf digitaler Zertifikate oder die Erzeugung, Speicherung, Hinterlegung, den Austausch, die Vernichtung oder Rotation von kryptografischen Schlüsseln, die mit solchen digitalen Zertifikaten verbunden sind, verwalten.
Diese Kategorie umfasst unter anderem Schlüsselmanagementsysteme, Managementsysteme für digitale Zertifikate, Online Certificate Status Protocol Responder und ganzheitliche PKI-Lösungen.“
Was Klasse I für das Konformitätsverfahren bedeutet
Vorbehalt nach Artikel 32 Absatz 2: Die Selbstbewertung im internen Kontrollverfahren bleibt nur möglich, wenn Sie harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen oder europäische Systeme für die Cybersicherheitszertifizierung mindestens der Vertrauenswürdigkeitsstufe „mittel“ vollständig anwenden; wenden Sie sie nur zum Teil oder nicht an oder sind sie nicht vorhanden, gilt das EU-Baumusterprüfverfahren mit anschließender Fertigungskontrolle (Modul B und C) oder die umfassende Qualitätssicherung (Modul H).
Der Wortlaut von Artikel 32 Absatz 2 steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
Ab wann es gilt
Seit dem 11. Juni 2026 gelten die Vorschriften über notifizierte Konformitätsbewertungsstellen, Kapitel IV (Artikel 35 bis 51). Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten seit dem 11. September 2026. Vollständig gilt die Verordnung ab dem 11. Dezember 2027. Der Wortlaut der Anwendungsregel steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
Sonderfälle
- Freie und quelloffene Software. Artikel 32 Absatz 5 enthält für Produkte des Anhangs III eine eigene Regel. Der Wortlaut von Artikel 32 Absatz 5 steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
- Die Kernfunktion entscheidet. Prüfen Sie die Kernfunktion Ihres Produkts anhand des oben zitierten Anhangstextes. Der Wortlaut von Artikel 7 Absatz 1 steht im Leitfaden zu den Produktklassen.
Fragen und Antworten
Wo steht PKI-Software in den Anhängen der Verordnung?
Siehe die Kurzantwort und das Anhangszitat am Anfang dieser Seite.
Braucht PKI-Software eine notifizierte Stelle?
Nicht in jedem Fall: Das interne Kontrollverfahren bleibt nur offen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 32 Absatz 2 erfüllt sind, wie der Abschnitt zum Konformitätsverfahren oben darlegt.
Wann gelten die Vorschriften der Verordnung für die Kategorie Public-Key-Infrastruktur und Zertifikatsausstellung?
Die Meldepflichten nach Artikel 14 gelten seit dem 11. September 2026, die Verordnung gilt vollständig ab dem 11. Dezember 2027.
Cybiq prüft ausschließlich die Cyberresilienz-Verordnung. Orientierung, keine Rechtsberatung. Die zitierten Auszüge stammen aus der Verordnung (EU) 2024/2847 in der im Amtsblatt veröffentlichten Fassung und werden durch automatisierte Tests am Wortlaut nachgeprüft. Prüfen Sie jeden Punkt, bevor Sie sich darauf stützen; für eine Bewertung Ihres eigenen Produkts wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.