Kostenloses Werkzeug · Art. 3 Nummer 2

Ist mein Cloud-Backend Teil des Produkts? Prüfung der Datenfernverarbeitung

Die Cyberresilienz-Verordnung rechnet die Datenfernverarbeitungslösungen eines Produkts zum Produkt (Artikel 3 Nummern 1 und 2). Bis zu drei Fragen, entnommen der Begriffsbestimmung und den Leitlinien der Kommission, Abschnitt 8.1, zeigen Ihnen, ob Ihr Backend eine solche Lösung ist.